BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127 / 14

Vermietern steht ein erleichtertes Kündigungsrecht vor, wenn sie in einem Zweifamilienhaus zusammen mit den Mietern wohnen. Sie brauchen dann keinen bestimmten Kündigungsgrund, sondern können das Mietverhältnis beliebig, allerdings mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist, beenden (§ 573a BGB). Der Grund für diese Sonderregelung ist die räumliche Nähe, zu der die Vermieter nicht gegen ihren Willen … BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127 / 14 weiterlesen