Bundesgerichtshof, Gutachten vom 25.01.1952, Az. VRG 5/51

Dieses Gutachten des Bundesgerichtshofs ist eine der ganz wenigen Entscheidungen von deutschen Obergerichten zur Frage der Zulässigkeit einer Impfpflicht. Angesichts der Ende 2021 aufgeflammten Diskussionen um eine Corona-Impfpflicht könnte diese Entscheidung eine gewisse Bedeutung erlangen. Freilich darf man nicht vergessen, dass sie bereits 70 Jahre alt ist und eine ihrerseits schon seit mehr als 70 Jahren bestehende Pflicht betraf.

Im Zuge der Diskussion um eine CoViD-19-Impfpflicht stellt sich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit.
Im Zuge der Diskussion um eine CoViD-19-Impfpflicht stellt sich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit.

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