Assanidze gegen Georgien – Art. 6 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4, Art. 13 EMRK
Der Kläger war ein georgischer Politiker. Nachdem er wegen angeblicher Finanzdelikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, begnadigte ihn der georgische Staatspräsident. Trotzdem blieb er in Untersuchungshaft. Danach wurde er wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, jedoch in zweiter Instanz freigesprochen.
Trotz mehrfacher Intervention der georgischen Regierung und des Parlaments behielt die zuständige Teilrepublik Adscharien ihn weiterhin in Haft.