Ouardiri et al. gegen die Schweiz – Art. 9, 14 und 13 EMRK
Hiergegen klagten verschiedene islamische Vereinigungen und Privatpersonen. Sie sahen ihr Recht auf Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK) sowie das Diskriminierungsverbot (Art. 14 EMRK) als verletzt an.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Sie sei unzulässig, da die Kläger nicht durch die mögliche Konventionsverletzung beeinträchtig seien.
„EGMR, Urteil vom 08.07.2011, Nr. 65840/09 und 66274/09“ weiterlesen