Der Hauptmann von Köpenick ist wohl jedem ein Begriff. Ein kleiner Krimineller, der doch nur resozialisiert werden will, spielt in seiner Not einen verdienten preußischen Soldaten und hält dadurch seiner Zeit den Spiegel vor. Die Geschehnisse sind echt, jedoch ist durch die literarische und filmische Bearbeitung ein Bild entstanden, das sicher nicht hundertprozentig die Realität abbildet.
Heute wollen wir uns das Originalurteil ansehen. Dieses wurde ungekürzt übernommen, es wurden lediglich einige – der im Vergleich zu einem heutigen Urteil wenigen – Tippfehler korrigiert und gelegentlich Absätze eingefügt, die die Lesbarkeit erhöhen sollen.
Urteil des Königlichen Landgerichts II in
Berlin vom 1.12.1906
II 2 f L.3.Nr.58.06.156
Dieses Aktenzeichen erschließt sich nur noch besonders Eingeweihten. Die führende römische Ziffer II könnte Landgericht II und die spätere Zahl 3 die dritte Strafkammer meinen. Heute ist die Nummerierung anders, man würde bspw. „Landgericht II, Az. 3 KLs 123 Js 456789/06“ schreiben.
IM NAMEN DES KÖNIGS!
Im Namen des (preußischen) Königs, natürlich. Im Namen des Volkes ergingen die Urteile erst in Weimarer Zeiten.
„Landgericht Berlin II, Urteil vom 01.12.1906, II 2 f L.3.Nr.58.06.156 (Hauptmann von Köpenick)“ weiterlesen