VGH Bayern, Beschluss vom 28.04.2016, 9 CS 15.2118

In einem Wohngebiet dürfen nur einige Hühner gehalten werden, um den Hauptzweck des Gebiets, das Wohnen, nicht zu beeinträchtigen. Ein Richtwert kann bei ungefähr 20 Stück Geflügel gesehen werden; die genaue Zahl hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.

Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass für eine sinnvolle Zucht ein höhere Zahl von Tieren notwendig ist. Vielmehr setzen sich hier baurechtliche Anforderungen durch: Ist die Zucht unter Einhaltung der Höchstzahl nicht möglich, wird keine Ausnahme genehmigt, sondern ist sie ganz unzulässig.

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