OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013, 3 U 1897/12

biker-407123_640Einem Motorradfahrer kann daraus, dass er beim einem Unfall keine Motorradstiefel getragen, kein Mitverschulden an seinen eigenen Verletzungen angerechnet werden. Es existiert weder eine gesetzliche Pflicht hierzu noch eine allgemein anerkannte Pflicht gegen sich selbst. Denn auch ein vernünftiger Motorradfahrer sieht das Tragen spezieller Schuhe nicht als verkehrsnotwendig an.

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