Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 06.06.2014, 6 L 884/14.TR

Ein Abiturient aus Rheinland-Pfalz hatte eine freiwillige Arbeit nicht erbracht. Somit bestand sein Abitur nur aus 43 Einzelleistungen; trotzdem wurde zur Ermittlung seines Abiturschnitts die Gesamtpunktzahl durch 44 geteilt. Das bedeutet praktisch, dass die „freiwillige“ Arbeit mit null Punkten oder der Note 6 bewertet und bei der Berechnung des Abiturschnitts voll herangezogen wurde – von Freiwilligkeit ist also keine Spur mehr.

Hiergegen wollte er im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgehen und das Land verpflichten lassen, seine Abiturnote von bisher 1,6 auf (rechnerisch korrekt, wenn nur 43 Leistungen einbezogen würden) 1,5 zu verbessern.

Das VG Trier hat dies (zunächst) abgelehnt, da die Notwendigkeit einstweiligen Rechtsschutzes nicht dargelegt sei. Es sei nicht ersichtlich, dass dieses Zehntel in der Abiturnote seine Chancen auf Zulassung zum Studium (hier: Humanmedizin) entscheidend verschlechtere. Er kann sich also zunächst auf einen Studienplatz bewerben und gleichzeitig das verwaltungsgerichtliche Verfahren weiter betreiben, um in diesem seine Zeugnisnote zu verbessern.

Anders wäre das Urteil möglicherweise ausgegangen, wenn er konkret hätte nachweisen können, dass er einen Studienplatz mit der Note 1,5 bekommen würde, mit 1,6 dagegen nicht. Dann wäre sein Anspruch auf eine schnelle Entscheidung der Sache offensichtlich gewesen.

BGH, Beschluss vom 15.01.2015, 2 StR 204/14

Die bloße Flucht vor der Polizei stellt keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) und auch sonst keine strafbare Handlung dar, hat der Bundesgerichtshof neuerlich entschieden.

§ 113 StGB stellt es unter Strafe, wenn man einen Polizisten oder anderen Vollstreckungsbeamten „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift“. Aus dieser Formulierung ergibt sich bereits, dass die Handlung in irgendeiner Form gegen die Person selbst gerichtet sein und körperlich spürbar sein muss.

Wer flieht, widersetzt sich zwar der Verhaftung oder anderen Maßnahme, leistet aber keinen gewaltsamen Widerstand. Dies gilt auch dann, wenn andere Personen bei der Flucht gefährdet oder verletzt werden, sofern hierdurch nicht gerade auf den Vollstreckungsbeamten eingewirkt werden soll.

Allerdings ist es selbstverständlich möglich, bei der Flucht andere Straftaten zu begehen, z.B. eine Sachbeschädigung, ein Straßenverkehrsdelikt oder eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung.

urteilsbesprechungen.de nimmt die Arbeit auf

Auf dieser Seite werden Sie bald Besprechungen bemerkenswerter Beschlüsse und Urteile deutscher Gerichte finden. Wir versuchen, Entscheidungen aller Instanzen, vor allem aber der Höchstgerichte, zusammenzutragen, die interessant, bahnbrechend, besonders oder einflussreich sind.

EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13

Auf Youtube veröffentlichte Videos können mit einem einfachen HTML-Code, den Youtube auch noch bereitstellt, auf Internetseite eingebunden werden („embedding“). Ein kleines Videofenster („Frame“) wird somit zum Teil der Seite, man muss sich also nicht auf Youtube durchklicken.

Gegen eine solche Verwendung seines Videos auf einer fremden Homepage hat sich der Urheberrechtsinhaber gewandt. Der Bundesgerichtshof legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor, um von diesem eine Vorabentscheidung über das anwendbare EU-Recht zu erhalten.

„EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13“ weiterlesen

BGH, Urteil vom 22. Januar 2013, VIII ZR 329/11

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richterin Dr. Milger, die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider sowie die Richterin Dr. Fetzer einstimmig beschlossen:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg vom 1. November 2011 wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Gründe: Die Revision ist gemäß § 552a Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) nicht vorliegen und das Rechtsmittel auch keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 Bezug genommen (§ 552a Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO). „BGH, Urteil vom 22. Januar 2013, VIII ZR 329/11“ weiterlesen

EGMR, Urteil vom 03.11.2011, Nr. 57813/00

S.H. et al. gegen Österreich – Art. 8 EMRK

Die österreichischen Bestimmungen gegen Samen- und Eizellspende („in vivo“) verstoßen nach Ansicht der EGMR nicht gegen Art. 8 EMRK.

Es bleibe grundsätzlich den Staaten überlassen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Methoden der künstlichen Fortpflanzung festzulegen. Dabei stelle es eine zulässige Überlegung dar, dass die Mutterschaft nicht aufgespalten werden dürfe, dass also nicht die Eizelle der einen Frau in die andere Frau eingepflanzt werden und es so faktisch zwei Mütter gebe.

EGMR, Urteil vom 03.02.2011, Nr. 35637/03

Sporrer gegen Österreich – Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK

Das österreichische Recht benachteiligte uneheliche Väter hinsichtlich ihres Sorgerechts.
Das österreichische Recht benachteiligte uneheliche Väter hinsichtlich ihres Sorgerechts.
Das österreichische Familienrecht (ABGB) sah vor, dass das Sorgerecht für uneheliche Kinder grundsätzlich der Mutter alleine zustehe. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile war nur vorgesehen, wenn beide einen entsprechenden Antrag stellten. Gegen den Willen der Mutter konnte der Vater nur das alleinige Sorgerecht für sich beantragen, wenn die Erziehung durch die Mutter das Kindeswohl gefährden würde.

Der Kläger, Herr Sporrer, blieb deswegen vor österreichischen Gerichten mit seinem Antrag auf Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts ohne Erfolg, da das Gesetz eindeutig war. Anders wäre es dagegen gewesen, wenn er mit der Kindsmutter verheiratet gewesen wäre oder sie bereits einvernehmlich das gemeinsame Sorgerecht vereinbart gehabt hätten.

Diskriminierung unehelicher Väter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste daher prüfen, ob diese Regelung eine Diskriminierung (Art. 14 EMRK) oder eine Verletzung des Schutzes der Familie (Art. 8 EMRK) darstellte. Dazu führt das Gericht aus:

„EGMR, Urteil vom 03.02.2011, Nr. 35637/03“ weiterlesen

EGMR, Urteil vom 07.01.2010, Nr. 25965/04

Rantsev gegen Zypern und Russland – Art. 2, 3, 4 EMRK

Cabaret-Tänzerin oder ausgebeutete Zwangsprostituierte? In diesem Fall waren einige Tatsachen unklar.
Cabaret-Tänzerin oder ausgebeutete Zwangsprostituierte? In diesem Fall waren einige Tatsachen unklar.
Oxana Rantseva, die Tochter des späteren Klägers, kam aus Russland nach Zypern, um dort in einem Cabaret-Theater zu arbeiten. Hierfür wurde ihr ein Künstlervisum ausgestellt, aufgrund dessen sie von ihrem dortigen Arbeitgeber abhängig war. Nach nicht ganz geklärten Streitigkeiten dem Arbeitgeber und einem Kontakt mit der Polizei beging sie vermutlich unter erheblichem Alkoholeinfluss Selbstmord.

Der Vater der getöteten klagte daraufhin gegen Zypern und gegen Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

„EGMR, Urteil vom 07.01.2010, Nr. 25965/04“ weiterlesen

EGMR, Urteil vom 08.04.2004, Nr. 71503/01

Assanidze gegen Georgien – Art. 6 Abs. 1, Art. 5 Abs. 4, Art. 13 EMRK

Der Kläger war ein georgischer Politiker. Nachdem er wegen angeblicher Finanzdelikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, begnadigte ihn der georgische Staatspräsident. Trotzdem blieb er in Untersuchungshaft. Danach wurde er wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, jedoch in zweiter Instanz freigesprochen.

Trotz mehrfacher Intervention der georgischen Regierung und des Parlaments behielt die zuständige Teilrepublik Adscharien ihn weiterhin in Haft.

„EGMR, Urteil vom 08.04.2004, Nr. 71503/01“ weiterlesen

EGMR, Urteil vom 24.10.2002, Nr. 37703/97

Mastromatteo gegen Italien – Art. 2 EMRK

Der Sohn des Beschwerdeführers wurde bei einem Banküberfall getötet. Die Täter waren verurteilte Kriminelle, die eigentlich noch ihre Haftstrafen verbüßten, jedoch im offenen Vollzug untergebracht waren. Dies nutzten sie, um den Banküberfall zu begehn.

Der Beschwerdeführer sah hierin einen Verstoß gegen das Recht auf Leben aus Art. 2 EMRK. Der Staat habe insoweit eine Schutzpflicht gegenüber seiner Bevölkerung.

„EGMR, Urteil vom 24.10.2002, Nr. 37703/97“ weiterlesen