
Diese Frage war und ist ziemlich unumstritten. Während Eigentum im zivilrechtlichen Sinne nur an greifbaren Gegenständen (Auto, Grundstück, Wurstsemmel) bestehen kann, ist der Begriff des Eigentums in verfassungsrechtlicher Hinsicht sehr viel weiter. Er umfasst jedes vermögenswerte Recht, also sowohl das zivilrechtliche Eigentum als auch Forderungen, Ansprüche und andere Rechtspositionen.
Hier ging es um Folgendes: