Verfahren:
- Abstrakte Normenkontrolle.
- Antragsteller: Rheinland-Pfalz, Hamburg.
Vorgeschichte:
- Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF waren und sind zu einem erheblichen Teil aus Vertretern der Politik und anderer gesellschaftlicher Gruppen zusammengesetzt.
Urteil:
- Der ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig, soweit dem Staat ein übermäßiger Einfluss in den Aufsichtsgremien des ZDF zukommt.
- Bis 30.06.2015 musste eine Neuregelung verabschiedet werden.
Begründung:
- Die Staatsferne des staatlichen Rundfunks bedarf einer begrenzten Zahl von Vertretern der Politik in den maßgeblichen Gremien.
- Diese Zahl darf ein Drittel der Mitglieder nicht überschreiten.
- Vertreter politischer Parteien sind als staatsnah zu qualifizieren und damit diesen Mitgliedern hinzuzurechnen.
Auswirkungen:
- Neuregelung des ZDF-Staatsvertrags.