BGH, Urteil vom 15.12.2015, VI ZR 134/15

Eine automatische Antwortnachricht auf eingehende E-Mails darf keinerlei Werbung enthalten.

Vielen Unternehmen haben mittlerweile eine automatische Antwortoption für E-Mail-Postfächer eingerichtet. Sobald dort eine Nachricht eintrifft, wird sofort eine E-Mail an den Absender zurückgesandt, die den Eingang der Mail bestätigt. Das ist durchaus praktisch, um sich des Zugangs sicher sein zu können. Teilweise wird auch gleich noch eine Vorgangsnummer übermittelt, die sicherstellt, dass die weitere Kommunikation dort landet, wo sie hingehört.

Allerdings darf diese Nachricht keine Werbung enthalten, auch nicht als bloßen Zusatz. Denn dies würde, so der BGH, gegen die Privatsphäre des Adressaten und sein Recht darauf, keine unerwünschte Werbung zu empfangen, verstoßen. Aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt sich dann ein Unterlassungsanspruch wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

BGH, Urteil vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13

Leitsatz:

Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung (§ 566 Abs. 1 BGB) im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren gemäß § 558a BGB zu stellen. Die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens hängt nicht davon ab, dass die Ermächtigung offen gelegt wurde.

BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127 / 14

Vermietern steht ein erleichtertes Kündigungsrecht vor, wenn sie in einem Zweifamilienhaus zusammen mit den Mietern wohnen. Sie brauchen dann keinen bestimmten Kündigungsgrund, sondern können das Mietverhältnis beliebig, allerdings mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist, beenden (§ 573a BGB). Der Grund für diese Sonderregelung ist die räumliche Nähe, zu der die Vermieter nicht gegen ihren Willen gezwungen werden sollen.

Als Zweifamilienhaus zählt dabei aber, so der BGH in seinem Urteil, nur ein Haus, das lediglich für zwei Wohnungen ausgelegt ist. Bestehen im Haus noch Büroräume, in denen es Abschlüsse für Küche und Bad gibt, handelt es sich um eine (theoretische) weitere Wohneinheit. Damit ist das Haus kein Zweifamilienhaus mehr und das besondere Kündigungsrecht besteht nicht.

Anders könnte es sich nur verhalten, wenn diese Wohneinheit bereits vor dem Einzug der nun zu kündigenden Mieter umgewidmet wurde: Das ist nur der Fall, wenn die Wohnung endgültig ihre Bedeutung als Wohnung verloren hätte und nur noch als Büro genutzt worden wäre.

BGH, Urteil vom 14.03.2007, VIII ZR 184 / 06

Der Streitwert bei der außergerichtlichen Erklärung einer Kündigung für eine Mietwohnung beträgt eine Jahreskaltmiete. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 41 Abs. 2 GKG.

Wenn der Vermieter einem Rechtsanwalt die Kündigung einer Mietwohnung in seinem Namen überlässt, stellt sich die Frage, welche Kosten hierfür abzurechnen sind.

Die gesetzliche Anwaltsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hängt vom Gegenstandswert ab, also davon, um welche Summe es bei dem Streit geht. Das ist relativ einfach festzustellen, wenn eine Zahlung verlangt wird – der Gegenstandswert beträgt hier genau den geforderten Betrag.

Bei einer Kündigung kann man einen solchen betrag aber nicht feststellen. Wie viel ist es nun wert, dass jemand aus einem Mietvertrag herauskommt? Solche Angelegenheiten müssen anhand schematisch-pauschaler Betrachtungen bewertet werden.

Das RVG (§ 23 Abs. 1 Satz 3) verweist in vielen Fällen auf das Gerichtskostengesetz (GKG), in dem ebenfalls Streitwerte festgelegt werden. § 41 Abs. 2 GKG setzt für die Räumungsklage die Jahreskaltmiete als Wert an. Dies soll nach Ansicht des BGH auch schon für die Kündigung gelten, da diese der Räumung vorausgeht.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013, 3 U 1897/12

biker-407123_640Einem Motorradfahrer kann daraus, dass er beim einem Unfall keine Motorradstiefel getragen, kein Mitverschulden an seinen eigenen Verletzungen angerechnet werden. Es existiert weder eine gesetzliche Pflicht hierzu noch eine allgemein anerkannte Pflicht gegen sich selbst. Denn auch ein vernünftiger Motorradfahrer sieht das Tragen spezieller Schuhe nicht als verkehrsnotwendig an.

LG Köln, Urteil vom 13.01.2016, 13 S 129/15

Wird ein Minderjähriger vor einer polizeilichen Vernehmung nicht darüber belehrt, dass er gemäß § 67 des Jugendgerichtsgesetzes zunächst seine Eltern konsultieren darf, kann seine Aussage auch im Zivilprozess nicht verwendet werden.

Ein 15-Jähriger hatte eine Ampel überquert und war von einem Auto angefahren worden. Die herbeigerufene Polizei befragt die Beteiligten, woraufhin der Jugendliche angab, die Ampel sei für ihn rot gewesen. Der Autofahrer klagte gegen den Jugendlichen auf Schadenersatz und stützte sich auf diese Aussage.

Das Gericht durfte die Aussage aber nicht verwerten, da der Jugendliche nicht über sein Konsultationsrecht belehrt worden war. Während ein Verstoß gegen strafrechtliche Belehrungspflichten normalerweise nicht zu einem Verwertungsverbot im Zivilprozess führt, wurde dies hier anders gesehen: Da Jugendliche vom Gesetz für aussagefreudiger gehalten werden, sollen sie nicht von sich aus auf Schweigerechte verzichten, sondern die Möglichkeit haben, sich erst mit ihren Eltern zu beraten.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.07.2015, 4 U 804/15

Wer eine Sportveranstaltung durchführt, bei der Zuschauer verletzt werden können (hier: durch einen durch die Luft fliegenden Puck bei einem Eishockey-Bundesligaspiel) kann sich nicht darauf verlassen, dass es ausreicht, die einschlägigen DIN-Normen einzuhalten. Vielmehr müssen, je größer die Gefahren sind, auch noch entsprechende zusätzliche Vorkehrungen getroffen werden. Ansonsten kann der Veranstalter wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflicht haften.

AG Schöneberg, Urteil vom 30.07.2014, 103 C 160/14

1. Bringt der Vermieter Kamera-Attrappen im Hauseingangsbereich an, um Vandalismus-Schäden zu vermeiden, so verletzt dies nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters. Insbesondere entsteht gegenüber dem Mieter kein Überwachungsdruck, da ihm bekannt ist, dass die Kameras nur Attrappen sind.

2. Auch die Befürchtung des Mieters, der Vermieter könnte eines Tages die Attrappen durch echte Kameras auswechseln, begründet noch keinen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht.

3. Damit steht dem Mieter auch kein Unterlassungsanspruch gegen den Vermieter zu. „AG Schöneberg, Urteil vom 30.07.2014, 103 C 160/14“ weiterlesen

LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2017, 67 O 149 / 17 (Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse)

Wirkung und Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse sind umstritten. Das LG Berlin hält sie nun für verfassungswidrig.
Wirkung und Rechtmäßigkeit der Mietpreisbremse sind umstritten. Das LG Berlin hält sie nun für verfassungswidrig.
Das Berliner Landgericht hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Das hat dies in seinem Beschluss vom 14. September 2017 ausgeführt. Zu einer Vorlage beim BVerfG und damit zu einer endgültigen Entscheidung kommt es deswegen aber nicht.

Gericht moniert Ungleichbehandlung

Begründet wird dies im Wesentlichen damit, dass die Mietpreisbremse eine unzulässige Einschränkung der Vertragsfreiheit darstelle. Insoweit liege auch eine Ungleichbehandlung von Vermietern vor, weil diese an die – je nach Stadt sehr unterschiedliche – ortsübliche Vergleichsmiete gebunden sind. Auch dürften Vermieter, die bisher schon eine hohe Miete verlangt haben, nun diesen Preis weiter verlangen (§ 556e BGB), da es einen Bestandsschutz gibt. Wer dagegen unter dem Ortsüblichen lag, muss sich durch die Vorschriften „einbremsen“ lassen. „LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2017, 67 O 149 / 17 (Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse)“ weiterlesen

BGH, Urteil vom 07.09.2017, III ZR 71 / 17 (Schmerzensgeld bei Staatshaftung)

man-2460186_1920Das Staatshaftungsrecht ist noch immer eine weitgehend unkodifizierte Materie: Es gibt kaum Gesetze dazu. Die komplexen und teilweise sehr unterschiedlichen Sachverhalte werden alle anhand einiger weniger Normen in Grundgesetz, BGB und (man höre und staune!) Allgemeinem Preußischem Landrecht gelöst. Darum hat sich hier eine große Menge an Richter- und Gewohnheitsrecht gebildet, die auch für Experten kaum noch überschaubar ist.

Einen groben Überblick über das System des deutschen Staatshaftungsrechts finden Sie hier.

Im vorliegenden Fall wurde ein Bürger zu Unrecht einer Straftat verdächtigt und daraufhin von der Polizei – nennen wir es mal so – aufgegriffen. Die Pressemitteilung des BGH formuliert es in dieser Weise:

Da [die Polizeibeamten] vermuteten, der Kläger und dessen Mitarbeiter führten eine Schusswaffe mit sich, forderten sie zur Eigensicherung beide auf, die Hände hoch zu nehmen, brachten sie zu Boden und legten ihnen Handschellen an.

„BGH, Urteil vom 07.09.2017, III ZR 71 / 17 (Schmerzensgeld bei Staatshaftung)“ weiterlesen