Der Halbteilungsgrundsatz besagt, dass der Staat grundsätzlich nicht mehr als die Hälfte der Einkünfte seiner Bürger als Steuer abschöpfen darf. Er wurde vom Bundesverfassungsgericht zur damaligen Vermögensteuer entwickelt, um die Grenzen staatlicher Belastung zu definieren. In der nunmehrigen Entscheidung ging es um die Frage, ob der Halbteilungsgrundsatz auch dann gilt, wenn es nur um Einkommen- und Gewerbesteuer geht.
Zunächst stellt das Bundesverfassungsgericht sehr klar fest, dass jede Besteuerung einen Eingriff in Grundrechte darstellt:
Ist es der Sinn der Eigentumsgarantie, das private Innehaben und Nutzen vermögenswerter Rechtspositionen zu schützen, greift auch ein Steuergesetz als rechtfertigungsbedürftige Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie ein, wenn der Steuerzugriff tatbestandlich an das Innehaben von vermögenswerten Rechtspositionen anknüpft und so den privaten Nutzen der erworbenen Rechtspositionen zugunsten der Allgemeinheit einschränkt.
„BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2006, 2 BvR 2194/99“ weiterlesen
Der Verfassungsbeschwerdeführer hat zunächst fristgerecht Verfassungsbeschwerde erhoben, weil er sein
Kann jemand seine Schulden nicht bezahlen, erfolgt die Zwangsvollstreckung gegen ihn. Dies geschieht (selten) durch die
Eine Unterschrift mit dem Zusatz „im Auftrag“, abgekürzt „i.A.“, begegnet häufig gewissen Bedenken. Heute stellen wir zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor, in denen es im prozessualen Umfeld darum ging. In beiden Fällen wurde eine Rechtsmittelschrift „i.A.“ unterzeichnet. Entschieden wurde interessanterweise genau konträr.
In diesem Verfahren ging es um die Rechtmäßigkeit eines Rundfunkbeitragsbescheids. Der Kläger aus dem Saarland besaß aus religiösen Gründen keinen Fernseher und wollte sich daher von der Beitragspflicht befreien lassen. Die Landesrundfunkanstalt lehnte diesen Antrag ab. Hiergegen legte der Betroffene Widerspruch ein, den die Landesrundfunkanstalt zurückwies. Die Zusendung des Widerspruchsbescheids geschah durch einfachen Brief per Post. Circa acht Wochen nach Absendung des Widerspruchsbescheids erhob der Kläger dann die Klage zum Verwaltungsgericht Saarlouis.
Verfahren:
Verfahren:
Die Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag gegen das Regierungshandeln in der Asylkrise wurden vom Bundesverfassungsgerichts zurückgewiesen. Die drei Anträge seien unzulässig.