Verfahren:
- Normenkontrollantrag der SPD-Bundestagsfraktion gegen niedersächsische Landesrundfunkgesetz.
Vorgeschichte:
- Das Rundfunkgesetz in Niedersachsen erlaubte privaten Rundfunk.
- Die SPD-Bundestagsfraktion fürchtete nun darum, dass der staatliche Einfluss auf die Radio und Fernsehen zu gering würde. Denn das Gesetz verpflichte die privaten Sender nicht zur Ausstrahlung von Vollprogrammen, kontrolliere die verbreiteten Meinung nicht genau genug, schränke den Einfluss der privaten Wirtschaft nicht genug ein und ordne den Markt nicht genug.
- Des weiteren ging es um verwaltungstechnische Regelungen.
„BVerfG, Urteil vom 4. November 1986, 1 BvF 1/84 (4. Rundfunk-Urteil)“ weiterlesen