Landgericht Tübingen, Beschluss vom 20.02.2020, 5 T 38/20

]Das Landgericht Tübingen, insbesondere ein Richter der fünften Zivilkammer, ist bekannt für sehr bürgerfreundliche Rechtsanwendung im Bereich der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen. In einem bemerkenswerten Beschluss vom Februar diesen Jahres setzt er sich mit der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auseinander. Diese wollen wir daher hier im Volltext wiedergeben:

1. Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Calw vom 24.01.2020, Az. 9 M 146/20, aufgehoben und die verfahrensgegenständliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingestellt.

2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Gründe:

Die zulässige Beschwerde ist auch begründet.

I.

Zur Begründung kann zunächst auf die nachfolgend wiedergegebenen Gründe im Beschluss des LG Tübingen vom 29.8.2019, 5 T 192/19, Bezug genommen werden.

II.

In dieser Entscheidung vom 29.8.2019 ist auch ausgeführt:

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BGH, Beschluss vom 22.10.2019, 4 StR 37/19

Ein Strafurteil besteht aus mehreren Teilen. Die wichtigsten, was die Feststellung der Schuldfrage angeht, sind der Tatbestand und die Beweiswürdigung:

  • Im Tatbestand schreibt das Gericht nieder, was seiner Ansicht nach im zugrunde liegenden Fall passiert ist.
  • In der Beweiswürdigung erklärt das Gericht, wie es zu dieser Ansicht gelangt ist, also was der Angeklagte gesagt hat, welchen Zeugen es geglaubt hat, welche Beweise vorgelegt wurden usw.

Daraus kann das Rechtsmittelgericht dann ableiten, ob das Gericht mit der erforderlichen Sorgfalt vorgegangen ist, ob die Beweiswürdigung schlüssig war und ob auch die rechtlichen Vorschriften korrekt auf den festgestellten Sachverhalt angewandt wurden.

Das Landgericht Kaiserslautern wollte das alles in einem umfangreichen Betrugsfall rund um Solarmodule besonders gut machen. Drei Jahre lang wurde an insgesamt 104 Sitzungstagen über einen einzelnen Betrug mit einem Schaden von immerhin deutlich über 10 Millionen Euro verhandelt. Am Schluss hielt das Gericht den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis. Dieses Urteil begründete die Strafkammer auf 548 Seiten, davon 262 Seiten Sachverhaltsschilderung.

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EGMR, Urteil vom 22.06.2004, Nr. 31443/96

Broniowski gegen Polen – Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Staatsgrenzen Polens neu festgelegt (sog. Westverschiebung Polens). Ehemals polnisches Gebiet lag nun in der Sowjetunion. Die polnischen Bürger, die dadurch ihr Eigentum verloren haben, wurden grundsätzlich entschädigt. Verschiedene Enteignete wurden hiervon jedoch nicht umfasst bzw. erhielten nur eine minimale Entschädigung.

Als die Klage eines Herrn Broniowski beim EGMR einging, stellte der Gerichtshof fest, dass es ungefähr 80.000 weitere Betroffene gäbe, von denen ca. 200 selbst geklagt hatten. Aus diesem Grunde entschied sich der EGMR dazu, ein sogenanntes Pilotverfahren durchzuführen:

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EGMR, Urteil vom 15.12.2009, Nr. 16012/06

Gurguchiani gegen Spanien – Art. 7 EMRK

Gefängnis oder Abschiebung - was ist schlimmer?
Gefängnis oder Abschiebung – was ist schlimmer?
Das spanische Strafrecht sah ursprünglich vor, dass verurteilte Ausländer bei Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren diese entweder verbüßen mussten oder abgeschoben werden konnten. In letzterem Falle konnte das Gericht ein Einreiseverbot von drei bis zu zehn Jahren festsetzen.

Diese Vorschrift wurde im Oktober 2003 dahingehend abgeändert, dass verurteile Ausländer in diesen Fällen immer abgeschoben werden mussten und ihnen ein Einreiseverbot von zehn Jahren aufzuerlegen war. Das Gericht hatte also keine Wahlmöglichkeit mehr und konnte die Dauer des Einreiseverbots auch nicht verringen.

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EGMR, Urteil vom 26.07.2005, Nr. 73316/01

Siliadin gegen Frankreich – Art. 4 EMRK

Ausländische Gastarbeiter (hier aus Togo) werden in Europa häufig ausgebeutet. Die EMRK-Staaten sind verpflichtet, dies zu verhindern.
Ausländische Gastarbeiter (hier aus Togo) werden in Europa häufig ausgebeutet. Die EMRK-Staaten sind verpflichtet, dies zu verhindern.
Die Klägerin ist togolesische Staatsangehörige. Sie kam mit einer Bekannten („Mrs. D.“) aus Togo nach Paris, wo sie ihr im Haushalt helfen sollte, bis ihr Flugticket abbezahlt sei. Tatsächlich musste sie dauerhaft unbezahlt arbeiten, ihr Reisepass wurde ihr weggenommen. Später wurde sie an ein anderes Ehepaar „verliehen“, für das sie ebenfalls ohne Bezahlung ca. 100 Stunden pro Woche arbeitete.

Sie klagte nach ihrer Befreiung aus dieser Situation gegen den französischen Staat wegen Verletzung des Verbots von Sklaverei und Zwangsarbeit (Art. 4 EMRK). Dieser habe nicht die notwendigen Maßnahmen unternommen, um seine Bürger gegen derartige Ausbeutung zu schützen.

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EGMR, Urteil vom 16.07.2013, Nr. 73469/10

Nagla gegen Lettland – Art. 10 EMRK

Wer bedeutsame Informationen mitteilt, muss geschützt werden. Ansonsten würden diese Quellen für die Presse unerreichbar.
Wer bedeutsame Informationen mitteilt, muss geschützt werden. Ansonsten würden diese Quellen für die Presse unerreichbar.
Die Klägerin in diesem Fall ist eine lettische Journalisten, die über Datenschutzpannen im staatlichen Rechnungshof berichtete. Daraufhin wurde ihre Wohnung nach Daten und Beweismitteln durchsucht, um ihren Informanten im Rechnungshof zu identifizieren.

Sie reichte daraufhin Menschenrechtsbeschwerde ein, da sie ihre journalistische Freiheit aus Art. 10 EMRK verletzt sah.
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EGMR, Urteil vom 26.04.1979, Nr. 6538/74

The Sunday Times gegen Vereinigtes Königreich – Art. 10 EMRK

Die Contergan-Fälle waren auch in Großbritannien ein großes öffentliches Thema, über das die Presse intensiv berichtete.
Die Contergan-Fälle waren auch in Großbritannien ein großes öffentliches Thema, über das die Presse intensiv berichtete.
Die Contergan-Fälle sind hierzulande noch immer bekannt. Auch in anderen Ländern nahmen schwangere Frauen das Schlafmittel, was zu Missbildungen bei den ungeborenen Kindern führte. In Großbritannien gab es zahlreiche „thalidomide cases“, benannt nach dem chemischen Wirkstoff.

Die britische Zeitung Sunday Times berichtete über die Schadenersatzklagen der betroffenen Familien gegen das herstellende Unternehmen. Dabei veröffentlichte sie auch außergerichtliche Vergleiche zwischen den Klägern und der Beklagten.

Gericht verbot Berichterstattung über außergerichtliche Vergleiche

Daraufhin untersagte eines der zuständigen Gerichte der Zeitung die weitere Berichterstattung. Hiergegen klagte die Sunday Times vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen ihrer Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK).

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EGMR, Urteil vom 30.06.2008, Nr. 22978/05

Gäfgen gegen Deutschland – Art. 3 und 6 EMRK

In diesem sehr bekannten Verfahren ging es um strafverfahrensrechtliche Fragen sowie um das Folterverbot.

Kernsätze des Urteils

  • Es gibt keine Ausnahmen vom Folterverbot aus Art. 3 EMRK. Auch Kerninteressen des Staates und das Leben anderer Menschen erlauben keine Gewaltanwendung zur Erlangung von Aussagen („Rettungsfolter“).
  • Bereits die Bedrohung mit einer unmittelbar bevorstehenden Folterung ist eine unmenschliche Behandlung.
  • Aussagen, die unter Verletzung von Art. 3 EMRK erlangt werden, dürfen nicht als Beweismittel in einem Strafverfahren herangezogen werden.
  • Beweismittel, die aufgrund einer solchen unverwertbaren Aussage aufgefunden wurden, also indirekt auf den Verstoß zurückgehen, dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Eine Verwendung stellt einen Verstoß gegen das faire Verfahren (Art. 6 EMRK) dar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Aussagen später ohne Zwang oder Drohung wiederholt wurden.

Drohung mit Folter bei erstem Verhör

Folter gehört ins Mittelalter und nicht in ein modernes Strafverfahren. Art. 3 EMRK statuiert ein absolutes und ausnahmsloses Folterverbot.
Folter gehört ins Mittelalter und nicht in ein modernes Strafverfahren. Art. 3 EMRK statuiert ein absolutes und ausnahmsloses Folterverbot.
Der Antragsteller war Beschuldigter eines Ermittlungsverfahren gegen ihn. Er wurde – zutreffenderweise – beschuldigt, einen Elfjährigen entführt zu haben, um dessen Eltern zu erpressen.

Unmittelbar nach seiner Verhaftung wurde er durch die Polizei verhört. Diese ging davon aus, dass das Entführungsopfer noch am Leben sein könnte, sich aber in einem möglichen Versteck ohne ordentliche Versorgung in Lebensgefahr befände. Daher wurde er unstreitig mit verschiedenen Gewaltmaßnahmen bedroht, sollte er den Aufenthaltsort des Kindes nicht sofort verraten.
„EGMR, Urteil vom 30.06.2008, Nr. 22978/05“ weiterlesen

EGMR, Urteil vom 07.02.2012, Nr. 39954/08

Axel-Springer-Verlag gegen Deutschland – Art. 10 EMRK

Auch ein Zeitungsverlag kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Wird eine Berichterstattung verboten, müssen hierfür triftige Gründe vorliegen.
Auch ein Zeitungsverlag kann sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Wird eine Berichterstattung verboten, müssen hierfür triftige Gründe vorliegen.
Die Bild-Zeitung aus dem Axel-Springer-Verlag hatte über die Festnahme und Verurteilung eines bekannten Schauspielers wegen Drogenbesitzes berichtet. Die Berichterstattung erfolgte mit Bildern und voller Namensnennung. Hiergegen erhob der Betroffene Unterlassungsklage, die er letztinstanzlich auch gewann.

Der Verlag sah dadurch sein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 10 EMRK) verletzt. Dem schloss sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an.

Der unstrittige Eingriff in die Meinungsfreiheit sei nicht durch das Persönlichkeitsrecht des Schauspielers gedeckt. Denn die Berichterstattung sei sachlich korrekt gewesen, neutral erfolgt und habe sich lediglich um diese Angelegenheit gedreht, ohne das Privatleben des Betroffenen unnötig zu thematisieren.

Daher stelle die gerichtliche Unterlassungsverfügung einen (wenngleich milden) Eingriff in die Meinungsfreiheit des Verlags dar.